Die Geschichte der deutschen Verfassung

Die Geschichte

der

deutschen Verfassung

 

Ein Referat von Robert Bauer

09.04.2014

 


Vorwort

Ich erlaube mir, heute mein Referat vom 09.04.2014

auf meinem Blog zu veröffentlichen



- Erster Anlauf 1848 -


Heute vor 157 Jahren, am 28. März 1849, verabschiedeten die Abgeordneten der Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche die erste deutsche Verfassung.

 

Das war etwas ganz Besonderes gewesen, nach einem sehr langen Kampf für die Freiheitsrechte, der über viele Jahre ging und an dem sich Schriftsteller, Studenten, Professoren, Journalisten und eigentlich alle, die endlich die Freiheiten der Französischen Revolution auch in Deutschland haben wollten, beteiligt hatten. In dieser Verfassung, die die erste Deutsche Verfassung war, wurde deshalb auch ein Grundrechtskatalog aufgenommen, der die Freiheitsrechte der Bürger sicherstellen sollte.

 

Und es war eine Gewaltenteilung geplant.

Die Verfassungsväter hatten eine starke Reichsgewalt vorgesehen. Über allen Einzelstaaten, die es zur damaligen Zeit in Deutschland noch gab, sollte ein Reichsoberhaupt thronen, das den Titel "Kaiser der Deutschen" tragen sollte.

 

So war es geplant. Doch es kam dann alles anders.

 

Die Abgeordneten trugen dem preußischen König Friedrich Wilhelm IV. die Kaiserwürde an, aber der König wollte überhaupt nicht Kaiser werden, - jedenfalls nicht unter diesen Umständen. Er lehnte deshalb auch die "Kaiserkrone aus Bürgerhand" ab. Ja, und damit war das gerade erst beschlossene Verfassungswerk gescheitert.

 

Die Grundlage für die erste Nationalversammlung bezüglich einer späteren Verfassung brachten die Volksproteste im März 1848 mit sich. Die Bürger standen vor den Toren der Stadt Berlin. Der damalige preußische König Friedrich Wilhelm IV. sah sich deshalb auch genötigt, der demokratischen Bewegung Handlungsgewalt einzuräumen. König Friedrich Wilhelm IV. hatte einfach Angst, die Bewegung, die von Frankreich herüber geschwappt war, könnte sich auch in Deutschland zu einer Revolution entwickeln.

 

Der Preußenkönig rief eine Nationalversammlung ein, welche dann fortan seit Mai 1848 in der Paulskirche in Frankfurt tagte und sich zunehmend einer großen Herausforderung gegenübersah.

Zu den Parlamentariern gehörten zu meist Professoren und Juristen, die sich allerdings über zwei Kernpunkte der neuen Verfassung schon mal einig waren, nämlich die nationale Einheit und die demokratische Reform.

Diese beiden Punkte stellten einen erheblichen Eingriff in die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden alten Adelsprivilegien dar.

 

Im Dezember 1848, also nach sieben Monaten Beratung, veröffentlichte die Nationalversammlung einen Grundrechtekatalog, der aus heutiger Sicht als Basis für alle späteren Verfassungen gesehen wird. In ihm wurden bürgerliche Rechte wie die Pressefreiheit und die Versammlungsfreiheit verankert, während man die alten Privilegien der Monarchie endgültig abschaffte.

So konnte man den Punkt der demokratischen Reformation als befriedigend geklärt notieren. In der Frage der nationalen Einheit jedoch, entschied man sich letztendlich für die so genannte „Kleindeutsche Lösung“, die zwar eine Einigung der deutschen Länder beinhaltete, aber keinesfalls die Einbeziehung Österreichs.

An der Spitze dieses neuen Länderbundes sollte ein erbliches Kaisertum stehen, neben welchem jedoch zugleich ein demokratisch gewählter Reichstag stand, mit allerdings erheblich eingeschränkten Kompetenzen.

Deutschland hatte nun zwar den Charakter einer parlamentarischen Monarchie, jedoch wußten die Mitglieder der Nationalversammlung sehr wohl über die immer noch weitverbreitete Anhängerschaft des Preußenkönigs, als alleinigen Herrscher.

Um in der ohnehin instabilen politischen Lage nicht noch mehr Inkonsistenz zu sähen, boten die Mitglieder der Nationalversammlung König Friedrich Wilhelm IV. die erbliche Kaiserwürde sowie den Titel „Kaiser des Deutschen Reiches“ an. Dieser jedoch lehnte sie ab, da es für ihn ein unvorstellbarer, geradezu lächerlicher Zustand war, dass die Vertreter des einfachen Volkes, ihm „dem König von Gottes Gnaden“ eine höhere Würde einräumen sollten.

König Friedrich Wilhelm IV. lehnte jedoch die Krone mit den Worten ab: „Ich will weder der Fürsten Zustimmung zu der Wahl noch die Krone. Diese so genannte Krone ist ohnehin keine wirkliche Krone, sondern eher ein Hundehalsband. Sie trägt den Ludergeruch der Revolution von 1848, der albernsten, dümmsten, schlechtesten Revolution dieses Jahrhunderts. Einen solchen imaginären Reif aus Dreck und Letten gebacken, soll ein legitimer König von Gottes Gnaden und gar ein König von Preußen sich geben lassen? Nicht und niemals!“

 

Mit dieser Äußerung galt damit nicht nur die neue Verfassung als gescheitert, sondern im Juni 1849 wurde auch noch das verbliebene Rumpfparlament durch das Militär gesprengt. Nachfolgend wurden dann die Grundrechte wieder abgeschafft und die daraus resultierenden Volksaufstände in Berlin, am Rhein, in Baden und der Pfalz blutig und getreu dem Motto des preußischen Königs „Gegen Demokraten helfen nur Soldaten“ niedergeschlagen.



- Zweiter Anlauf 1870 -


Die Verhandlungen, die schließlich zur Verfassung von 1871 führten, begannen eigentlich schon im September 1870 nach den ersten militärischen Erfolgen gegen Frankreich.

In Gesprächen zwischen dem „Norddeutschen Bund“, selbstverständlich unter der Führung Preußens, und den süddeutschen Ländern ging es um eine politische Einigung der deutschen Staaten.

Ergebnis dieser Gespräche war der Zusammenschluß des „Norddeutschen Bundes“ und den Großherzogtümern Baden und Hessen, unter dem Namen des „Deutschen Bundes“, zu welchem im November 1870 unter der Gewährung zahlreicher Sonderprivilegien die Königreiche Bayern und Württemberg beitraten.

 

Als Verfassungsgrundlage wurde inhaltlich überwiegend die am 16. April 1867 erlassene Verfassung des „Norddeutschen Bundes“ benutzt.

 

Nach den ersten Reichstagswahlen am 3. März 1871 ersetzte schließlich die „Verfassung für das Deutsche Reich“, die am 16. April 1871 verabschiedet wurde, die bisherige.

Am 14. April beschäftigte sich der Reichstag allerdings zuvor noch mit der Modifizierung der alten Verfassung, wodurch an entsprechenden Stellen das Wort „Deutsches Reich“ eingefügt wurde. Und das Staatsoberhaupt bekam den Titel „Deutscher Kaiser“. Anschließend wurden dann noch die Sonderrechte der süddeutschen Staaten eingearbeitet.

Nach diesen ganzen Änderungen wurde dann schließlich die Verfassung mit überwältigender Mehrheit am 16. April 1871 angenommen und zugleich auch von Kaiser Wilhelm I. unterschrieben. Am 4. Mai 1871 wurde diese Verfassung dann schließlich auch veröffentlicht.

Diese Änderungen im Regierungscharakter wurden übrigens im Volksmunde auch als „Revolution von oben“ bezeichnet, da die Regierung weitreichende Kompetenzen besaß. Das Volk wurde lediglich nur beiläufig erwähnt und bekam seine Stelle in dieser Art der Regierung eher als Propagandamittel, denn wirkliche Mitsprache hatte das Volk nicht. Und so kamen Veränderungen im Sinne der Masse auch nicht wirklich zu Stande.

Zwar wurden die Volksvertreter in allgemeiner, gleicher und geheimer Wahl in den Reichstag gewählt, hatten aber jedoch lediglich nur eingeschränkte Rechte. Dies hatte zur Folge, dass die Gesetzesvertreter zwar in der Lage waren, Gesetzesvorlagen einzubringen, die aber dann letztendlich vom meist adelig besetzten Bundesrat bewilligt werden mußten. Auch durfte der Reichstag zwar den Haushalt beschließen, jedoch waren hierbei die Kosten für militärische Zwecke ausgenommen. Aber, gerade diese militärischen Kosten hatten allein schon den beträchtlichen Anteil von 75 % der Reichsausgaben.

Somit kann als Fazit vor diesem vorbenannten Hintergrund gesagt werden, dass der Reichstag wiederum nur in völlig unterlegener Stellung gegenüber dem Bundesrat war.


Das deutsche Kaiserreich war eine konstitutionelle Monarchie. Die politische und militärische Führung lag ausschließlich beim Kaiser, der zugleich auch noch preußischer König sowie Kirchherr der Protestanten war.

Dem Kaiser unterlag das Recht zur Einberufung, zur Eröffnung, Vertagung und Schließung des Reichstags. Zudem ernannte der Kaiser auch noch den Reichskanzler, der im Regelfall immer auch preußischer Ministerpräsident war, was eigentlich nur noch einmal mehr die herausragende Stellung Preußens verdeutlichte.

Ganz besonders wichtig ist in diesem Zusammenhang auch der Umstand, dass Reichskanzler und Reichsbeamten zu allererst dem Kaiser verpflichtet waren und nicht dem Parlament. Daraus resultierte, dass die gewählte Volksvertretung keinen elementaren Einfluß auf die Regierung ausüben konnte, sie konnte lediglich kritisieren und versuchen, zu kontrollieren, jedoch nicht das Mißtrauen aussprechen und somit den Rücktritt der Regierung erzwingen.

 

Also, keine Demokratie.


Alles in allem lässt sich daher feststellen, dass der Reichstag sich fast ausschließlich auf repräsentative Funktionen stützte, die darauf ausgerichtet waren, die revolutionären Massen zu täuschen. Dem Volk wurde also einzig und allein das Trugbild vermittelt, es sei wirklich gleichwertig bei Regierungsfragen beteiligt, um es auf diese Weise zu beruhigen.

Dennoch hatte aber diese Verfassung trotz der geringen Rechte des Reichstags fortschrittliche Züge, vor allem im Hinblick auf das demokratische und allgemeine Wahlrecht, auch wenn sich diese Verfassung aus heutiger Sicht nicht als demokratisch bezeichnen lässt.

Somit konnte die Verfassung lediglich als ein Kompromiss zwischen konservativer Monarchie und bürgerlicher Gesellschaft gesehen werden, auch wenn sie zu einer Integration der einzelnen Länder und zum Zusammenwachsen des Reiches beitrug.

Die Träger der Verwaltung waren jedoch immer noch die Einzelstaaten, die führten die Reichsgesetzgebung behördlich aus. Ihre Kompetenzen reichten hierbei von der Justiz und dem Schulwesen bis hin zu eigenen Steuereinnahmen. Auch behielten sie die Zuständigkeit für ihre eigene politische Ordnung bei, die zumeist konstitutionell geprägt war.

Es gab ein Oberhaus mit berufenen und geborenen Mitgliedern sowie ein gewähltes Abgeordnetenhaus. Hierbei musste allerdings deutlich zwischen den Nord- und Südstaaten unterschieden werden. Während nämlich in Süddeutschland bereits demokratisierte Wahlrechte galten, gab es in Preußen weiterhin das „Drei-Klassen-Wahlrecht“.

Trotz dieser föderalistischen Struktur besaß das Reich dennoch zentrale Kompetenzen in Fragen der Außenpolitik, der Militärangelegenheiten, der Wirtschaftsfragen und im Rechtswesen.

Auch war die damalige Reichsverfassung nicht unveränderbar, denn sie konnte mit einer Dreiviertel-Mehrheit im Bundesrat geändert werden.

 

Langsam zeichnete sich aber dennoch in den darauffolgenden Jahren eine Bewegung in dem politischen Bild Deutschlands ab. Während 1871 die Verfassungsgewichte deutlich auf Seiten der Monarchie lagen, begann der Reichstag nunmehr nach und nach an Bedeutung zu gewinnen. Auch sahen sich immer mehr Bevölkerungsschichten durch den Reichstag vertreten. Und die politischen Debatten wurden zu einem Thema von generellem Interesse.


Ab 1890 jedoch begann Kaiser Wilhelm II. vehement alle Bestrebungen, die etwas Demokratisches in sich trugen und demzufolge seine kaiserlichen Rechte drohten, einzuengen, zu sabotieren.


So drohte er letztlich sogar mit der Änderung bzw. Abschaffung der Verfassung unter Einsatz der kaiserlichen Armee. Da diese Drohung aber nur eine Drohung blieb, die ins Leere lief, bestand schließlich die Grundstruktur der Verfassung bis in den Ersten Weltkrieg hinein.

Erst kurz vor seiner Abdankung räumte der Kaiser auf starken innenpolitischen Druck hin, schließlich dem Reichstag mehr Rechte zu und entsprach mit dem „Gesetz zur Abänderung der Reichsverfassung“ vom 28. Oktober 1918 den Forderungen nach mehr parlamentarischer Kontrolle.

Dennoch wurde die Reichsverfassung vom 16. April 1871 am 11. August 1919 durch den Artikel 178 der Verfassung der Weimarer Republik aufgehoben.



- Dritter Anlauf 1919 -


Die im Jahre 1919 verabschiedete Verfassung war eigentlich die erste parlamentarisch-demokratische Verfassung Deutschlands. Das Deutsche Reich konstituierte sich 1919 als parlamentarische Republik.

Im Wesentlichen wurde die Verfassung vom liberalen Staatsrechtler Hugo Preuß als Kompromiss zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschland (SPD), den bürgerlichen Koalitionspartnern, der Deutschen Demokratischen Partei (DDP) und dem Zentrum entworfen.

Da die Verfassung jedoch in der Zeit der Weimarer Republik entworfen wurde, wird sie auch “Weimarer Verfassung“ genannt.

 

Die „Weimarer Verfassung“ läßt sich in drei Teile gliedern: bei dem ersten Teil wird die Wahl des Volkes und der Volksentscheid garantiert. Man spricht hier also erstmalig von einer „direkten Demokratie“; bei dem zweiten Teil wird die „parlamentarische Demokratie“ legitimiert sowie die Existenz des Reichstags und die gegebenen Abhängigkeiten vom Reichsministerium; und schließlich der dritte Teil, die „Präsidialdemokratie“, die es dem  Reichspräsidenten ermöglicht, über den so genannten „Notverordnungsparagraph“ den Reichstag außer Kraft zu setzen.

Gerade letzteres beinhaltet eine Tatsache, die sich in der weiteren deutschen Geschichte noch als außerordentlich wichtig erweisen sollte.

In der „Weimarer Verfassung“ erscheint erstmalig das Volk als „Souverän“. Somit wird der Reichstag nunmehr allein durch das Volk repräsentiert.

Darüber hinaus werden die Parteien künftig in allgemeiner, gleicher, direkter und geheimer Wahl vom Volk gewählt werden dürfen.

Zu der damaligen Zeit war die so genannte „Sperrklausel“ noch nicht in der Verfassung verankert, was unweigerlich dazu führte, dass jede Partei im Reichstag vertreten war und so Einigungen nur sehr, sehr selten zustande kamen, was im nachhinein gesehen einer der größten Makel der so jungen demokratischen Republik war.

 

An dieser Stelle muss man sich einfach vor Augen halten, dass der Reichstag das zentrale Organ der Weimarer Republik war. Der Reichstag besaß die Kontrolle der Regierung und die Entscheidung über Krieg und Frieden. Zudem besaß die Bevölkerung durch Volksbegehren und Volksentscheide auch die Möglichkeit, Gesetzte direkt zu beschließen.

Des weiteren wurden als klassische bürgerliche Grundrechte und Freiheitsrechte erstmalig auch die Rechtsgleichheit, die Freiheit der Person, die Freizügigkeit, das Recht der freien Meinungsäußerung, das Petitionsrecht, das Versammlungsrecht, die Glaubensfreiheit und die Gewissensfreiheit durch die Verfassung garantiert.

Formal existierte die „Weimarer Verfassung“ noch bis zum 8. Mai 1945. Real allerdings galt, nach dem die Republik zusammengebrochen war und die Nationalsozialisten die Macht 1933 an sich gerissen hatten, nur noch das Führerwort als Gesetz.



- Vierter Anlauf 1949 bis 1990 -


Nach dem Kriegsende 1945 wurde Deutschland in Besatzungszonen unterteilt. Hierbei ist wesentlich die westliche von der östlichen Besatzungszone zu unterscheiden.

Im Jahre 1949 wurde das heutige Grundgesetz in Kraft gesetzt, welches erst einmal nur für die westlichen Besatzungszonen galt und eigentlich auch nicht als dauerhafte Lösung bzw. als Verfassung gedacht war.

Auch wurde diese „Verfassung“ nicht als <Verfassung> bezeichnet, weil man damals eigentlich davon ausging, dass die Sowjetische Besatzungszone (SBZ) sich bald wieder in das Gesamt-Deutschland eingliedern würde. Außerdem wollte die östliche Besatzungszone zu diesem Zeitpunkt ohnehin eine eigene Verfassung ausarbeiten.

 

Da dies aber eigentlich nicht wirklich geschah, wurde später bei der deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 die bereits vorhandene „Verfassung“ der westlichen Besatzungszonen zur „Verfassung des gesamten Deutschen Volkes“ gemacht.

 

Die demokratische Legitimation bekam diese „Verfassung“ durch spätere Wahlen des deutschen Volkes. Von Anfang an sieht die „Verfassung“ bzw. das heutige Grundgesetz eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes vor. Demokratie, Republik. Sozialstaat. Bundesstaat.

Das Grundgesetz ist die rechtliche und politische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Im Grundgesetz sind besonders nach den Erfahrungen des Nationalsozialismus die Grundrechte eines jeden Menschen fest verankert.

 

Das Grundgesetz in seiner heutigen Form ist damit eine „perpetuierte und legitimierte Verfassung“, die ausnahmslos nur durch eine andere Verfassung ersetzt werden kann. Darüber hinaus können in der Bundesrepublik Deutschland Gesetzte nur nach der Maßgabe der Grundrechte erlassen werden!

Abschließend soll an dieser Stelle als Anmerkung noch in Erwähnung stehen, dass für uns Bürger die Rechte, die wir in unserem deutschen Staat besitzen, eigentlich schon irgendwie völlig selbstverständlich sind. Doch wenn man nun rückblickend die Geschichte der Verfassung betrachtet, so erscheinen diese Rechte der Bürger eigentlich als die größten Errungenschaften in der deutschen Geschichte.

Über den Anfang im Jahre 1849, als noch nicht jeder Bürger gleichwertig war, bis hin zu einer auf den ersten Blick fast schon fortschrittlichen Verfassung der Weimarer Republik, über den extremen Rückfall in völlig antidemokratische Strukturen unter Adolf Hitler, bis hin zur Wiedervereinigung eines getrennten Volkes unter einer „gemeinsamen Verfassung“, die allerdings strenggenommen bis zum heutigen Tage noch immer nur ein gemeinsames Grundgesetz ist, da die Existenz einer Verfassung ausnahmslos voraussetzt, dass selbige vom Deutschen Volk in freien Wahlen angenommen wurde. Dies aber ist bis zum heutigen Tage noch immer nicht geschehen.

 

Somit wird mit diesem Referat eigentlich automatisch jedem Menschen vor Augen geführt, dass das, was wir heute an Rechte und Freiheit besitzen, nicht selbstverständlich ist!

Sondern wir verdanken dies einem sehr langen Kampf all jener Bürger, die sich für Recht, Ordnung und Freiheit immer wieder -und immer wieder erneut- sowie oftmals sogar unter Einsatz ihres Lebens verzweifelt eingesetzt haben, um letztlich eine Verfassung entstehen zu lassen, worauf wir Menschen in Deutschland heute unsere Staatsordnung stützen und eigentlich auch sehr stolz sein können.

Heute brauchen wir Menschen in Deutschland nur noch darauf zu achten, dass profitorientierte oder/und korrupte Politiker sowie profitorientierte Wirtschaftsbosse nicht all das wieder zerstören, was andere für uns erkämpft haben, und das alles dann nur, um politisch ein Volk wieder unterdrücken und diktieren zu können - und wirtschaftlich betrachtet, um immer noch reicher werden zu können und dabei den sozialen Abstieg von Millionen von Bürgern billigend in Kauf zu nehmen.


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Robert Bauer

19.04.2014



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